Die Schülervertretung ist die gewählte Vertretung der Schülerinnen und Schüler in der Klasse und in der Schule. Sie ist Teil der Schule und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gemeinsamer Mitwirkung an den die Schule betreffenden Angelegenheiten. Die Arbeit der Schülervertretungen dient auch der politischen Bildung. Die Schülervertretung hat folgende Aufgaben:
Die Schülervertretung kann eine Schülerin oder einen Schüler der Schule auf Wunsch bei der Wahrnehmung von Rechten gegenüber der Schulleitung und den Lehrkräften, insbesondere bei Ordnungsmaßnahmen und Beschwerdefällen, unterstützen.
Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter sind ehrenamtlich tätig und als Mitglied in der Klassensprecherversammlung und der Schulkonferenz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Schülervertreterinnen und Schülervertreter dürfen wegen ihres Amtes von der Schulleitung oder den Lehrkräften weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
Die Schulleitung darf in die Arbeit der Schülervertretung nur eingreifen, soweit es zur Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist. Die Schulleitung, die Lehrkräfte und die Schulaufsichtsbehörden unterstützen die Schülervertretung bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie haben die Schülervertretung über alle grundsätzlichen, die Schülerinnen und Schüler gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten.
Die Schülervertretung in der Schule besteht aus der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher, der Klassensprecherversammlung und der Schülersprecherin oder dem Schülersprecher.
Die Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen die Klassensprecherin oder den Klassensprecher aus ihrer Mitte. Ihr oder ihm ist Gelegenheit zu geben, Fragen der Schülervertretung mit der Klasse zu erörtern.